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  • Ich habe bestellt, aber keine Bestellbestätigung bekommen."
    Spätestens nach ca. 2h erhalten Sie nach einer erfolgreichen Bestellung eine E-Mail.
  • Wie und wann erhalte ich nun meinen Zugang?
    Vor Launch erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Mail mit einer entsprechenden Registrierungsanleitung.
  • Ich habe bestellt. Wo ist meine Rechnung?
    Die Rechnung sollten Sie als einen Download-Link in einer E-Mail erhalten haben.
  • Ich kann oder möchte nicht über Kreditkarte bezahlen. Ist auch eine andere Zahlungsmethode möglich?
    Ja. Unter diesem Link können Sie eine Bestellung per Rechnung oder SEPA-Lastschrift beauftragen.
  • Muss ich vorher wissen, wie viele Erklärungen ich benötige, um zu buchen?
    Nein. Zwar ist es ratsam schon früh den Arbeitsaufwand, der auf Ihre Kanzlei zukommt, einzuschätzen, Sie können aber auch erst die Lizenzen buchen und zu jeder späteren Zeit bzgl. Staffelpreise auf uns zukommen.
  • Wie schätze ich die Kapazitäten in der Kanzlei ein?
    Hierzu empfehlen wir, eine Umfrage an Ihre Mandant:innen zu schicken. In unserem Infopaket finden Sie eine Anleitung zu einer eleganten Lösung.
  • Bedeutet “pro Erklärung” pro Grundstück oder pro Mandat?
    Jede wirtschaftliche Einheit muss erklärt werden. “Pro Erklärung” meint hier also “pro wirtschaftliche Einheit”.
  • Was passiert, wenn ich mehr Transaktionen buche als ich tatsächlich brauche?
    Kein Problem. Auf dieses Guthaben können Sie weiterhin zugreifen, es verfällt nicht im Zeitverlauf. Vielmehr können Sie dieses für neue Erklärungsanlässe nutzen wie z. B. eine Änderung der Nutzungsart o.ä.
  • Ich habe bereits vor Launch vorbestellt. Bis wann läuft mein Abonnement?
    Mit der Vorbestellung wurde das Abonnement bereits gestartet, daher haben Sie die Rechnung erhalten. Die Laufzeit wird dennoch bis Dezember 2022 gehen, was bedeutet, dass Sie alle Leistungen vor dem Launch von uns geschenkt bekommen. Sie erhalten als Erstes Zugriff auf unsere Software und können die Zeit bis dahin mit unseren Infomaterialien und Webinaren, die sie exklusiv und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt bekommen, bereits nutzen, um sich selber, Ihr Team und Ihre Mandate auf die Grundsteuerreform vorzubereiten.
  • Gibt es Kosten für den Abruf von Grundbuchauszügen und wie erfolgt die Abrechnung (an Mandant:in oder Kanzlei)?
    Die Kosten liegen bei ca. 30€ bei den aktuell geltenden Gebühren der Grundbuchämter. Die Abrechnung erfolgt in der Regel an die Mandant:innen.
  • Können weitere Kosten entstehen, wenn ja, welche und in welcher Höhe?
    Weitere Kosten können bspw. durch die Bestellung von mehr als 3 Nutzern entstehen (15€ pro zusätzlichem Nutzer) oder gewünschten umfangreichen Individualisierungen (je nach Bedarf für Großkunden) entstehen.
  • Kann ich nach 12 Monaten auf weniger Benutzer:innen umsteigen, da doch dann deutlich weniger Fälle anfallen?""
    Man wird die Grundgebühr “stilllegen” können für 10€/Monat, sodass alle Daten im Zugriff bleiben, aber man nicht die volle Grundgebühr zahlen muss.
  • Wie lange ist die Abo-Laufzeit und die Kündigungsfrist?
    Konsultieren Sie dazu unsere AGBs.
  • Können alle erklärungsrelevanten Daten exportiert werden?
    Ja, Sie können die finalen und freigegebenen Formulare der Feststellungserklärung im PDF-Format herunterladen und in Ihre interne Serverstruktur oder per Schnittstelle ins DMS ablegen.
  • Welche Daten können direkt bei Verfügbarkeit zwischen DATEV und der Grundsteuerlösung übertragen werden? Welche Daten sollen perspektivisch übertragbar sein und ab wann?
    Ab Launch sind u.a. das Berechtigungsmanagement für Kanzleimitarbeiter und Mandanten-Stammdatenimport möglich. Sobald die DATEV DMS Schnittstelle verfügbar ist (geplant 06/22) wird auch diese angebunden.
  • Ist ein DATEV Datenabruf über (Smartcard / Smartlogin) möglich?
    Ja.
  • Besteht eine Schnittstelle zu den Grundbuchämtern?
    Nein.
  • Besteht eine Schnittstelle für Bodenrichtwerte aller Bundesländer?
    Ja, wobei die Abdeckung für das Saarland und Baden-Württemberg geringer ist als bei den 14 anderen Bundesländern.
  • Wo sind meine Daten gespeichert?
    Die Daten liegen in der Azure Cloud auf Servern in Frankfurt. (https://azure.microsoft.com/de-de/global-infrastructure/geographies/#geographies) Weitere Details entnehmen Sie unserer Datenschutzbestimmung.
  • Ist das Rechenzentrum zertifiziert? Wenn ja, nach welchen Standards?
    Ja, CIS Benchmark, CSA STAR Attestation, CSA STAR Certification, CSA STAR Self-Assessment, ISO 20000, ISO 22301, ISO 27001, ISO 27017, ISO 27018, ISO 27701, ISO 9001, SOC 1, SOC 2, SOC 3, WCAG 2.0, C5, IT-Grundschutz, TISAX, EN 301 549, ENISA IAF, Standard Contractual Clauses, GDPR.
  • Werden die Daten in der Softwarelösung entsprechend den rechtlichen Anforderungen aufbewahrt bzw. ist der Zugriff entsprechend gewährleistet?
    Ja.
  • Kann ausgeschlossen werden, dass Mandantendaten außerhalb Deutschlands gelangen (inkl. Backups)?"
    Ja.
  • Wo finde ich einen AVV?
    Auf Anfrage an info@smartgrundsteuer.de stellen wir Ihnen gerne eine Muster-Datei zur Verfügung.
  • Welche Daten werden beim Zugriff erfasst und wie lange gespeichert?
    Haben Sie dazu einen Blick in unsere Datenschutzerklärung.
  • Ist der Login über DATEV verpflichtend bei der Nutzung der Lösung oder kann auch ein “normaler” Login genutzt werden?
    Der LogIn über DATEV ist optional.
  • Ist ein Whitelabelling und angepasstes Farbschema (Corporate Branding) möglich?
    Kanzleien können ihr Logo hinterlegen, welches bei Mandaten anstatt dem SmartGrundsteuer Logo angezeigt wird.
  • Besteht die Möglichkeit eines Single Sign On (SSO)?
    SSO kann auf Nachfrage für Großkunden implementiert werden.
  • Besteht die Möglichkeit, einzelne Eingabefelder mit Dokumenten zu referenzieren/kommentieren? Können Dokumente entsprechend feldbezogen abgelegt werden? (Damit der Reviewer direkt das Dokument und die entsprechende Zahl/Information sieht)
    Dieses Feature ist geplant.
  • Werden alle Ländermodelle (inkl. LuF) vollumfänglich für die Steuerberechnung und die Abgabe der Steuererklärung abgebildet?
    Ja, die Modelle werden nach Ihrer Verfügbarkeit iterativ integriert.
  • Ist bei einem PDF-Datenimport eine OCR-Erkennung möglich?
    Dieses Feature ist geplant.
  • Wird Land- und Forstwirtschaft verfügbar sein? Ab wann?
    Ja, in einem Update in Q1/22.
  • Werden die Daten vorab validiert, um sicherzustellen, dass eine Übermittlung an ERiC möglich ist?
    Ja.
  • Gibt es mandatsbezogene und mandatsübergreifende Dashboards? Falls ja, was ist auf diesen Dashboards zu sehen? Kann der/die Nutzer:in diese individuell einstellen?
    Ja. Unsere Dashboards sind individualisierbar. Zusätzlich sind statistische Auswertungen geplant.
  • Werden die Nutzer per E-Mail informiert, wenn Ihnen eine Aufgabe zugeteilt wurde (bspw. Dateneingabeerfordernis, Review oder Freizeichnung)?
    Ja, auf Mandatsseite wird das in Q1 möglich sein. Auf Beratungsseite ist eine Fertigstellung im Laufe des Quartals geplant.
  • Besteht die Möglichkeit, Kommentare zu den einzelnen Objekten (wirtschaftliche Einheit, Flurstücke, Gebäude, etc.) zu hinterlegen?
    Ja.
  • Kann der Benutzer Eingaben rückgängig machen, um auf einen vorherigen Stand zurückzuspringen?
    Ja. Es ist weiterhin eine Historie-Funktion geplant.
  • Besteht eine Änderungshistorie in der Lösung, um exakt nachzuverfolgen, welcher Benutzer was geändert hat?
    Jein, zum Release der Software ist dies allein aus rechtlichen Gründen im Backend verfügbar, erweiterte Funktionalität im Frontend ist geplant.
  • Können für bereits erstellte Erklärungen Kopien angefertigt werden, um eine geänderte Erklärung zu erstellen (ohne das die ursprünglich übermittelten Daten überschrieben werden)?
    Ja, dieses Feature ist geplant.
  • Wird die Einhaltung des 4-Augen-Prinzips dokumentiert? (Erstellung der Erklärung + Review der Erklärung)
    Ja, dies ist optional durch Masteradministrator einstellbar.
  • Sind Bodenrichtwerte im System für alle Liegenschaften hinterlegt?
    Ja, das Feature ist fertig und wird freigeschaltet, sobald die aktuellen Bodenrichtwerte für 2022 verfügbar sind.
  • Ist es möglich, eine Bestätigung des Mandanten einzuholen, ob eine Kernsanierung stattgefunden hat (anstatt nur das Jahr abzufragen / i.S.d. Negativabgrenzung)?"
    Ja.
  • Existiert ein Berechtigungskonzept?
    Es wird das Rollen/Berechtigungssystem von DATEV synchronisiert. Sollte das System ohne DATEV genutzt werden, wird ein individuell anpassbares Rollensystem zur Verfügung stehen.
  • Können verschiedene Personen für verschiedene Mandanten, Gesellschaften oder wirtschaftliche Einheiten zugangsberechtigt werden?"
    Ja.
  • Gibt es verschiedene Berechtigungen in der Mandatsansicht (bspw. Ersteller, Reviewer und Freigeber)?
    Ja, individuelle Berechtigungen werden möglich sein.
  • Besteht die Möglichkeit, den Erbbauverpflichteten / wirtschaftlichen Eigentümer der Gebäude auf fremden Grund und Boden in den Deklarationsprozess miteinzubeziehen (Stichwort: Mitwirkungspflicht), bspw. durch einen separaten Link mit beschränktem Zugriff?
    Ja, eine Einladung zur Bearbeitung ist möglich als Sachbearbeiter auf Mandatsseite.
  • Werden die Hebesätze der Gemeinden (ab 2024) in die Lösung hinterlegt, um die Grundsteuerbelastung auszurechnen?
    Ja, die Hebesätze werden ab Verfügbarkeit eingearbeitet werden.
  • Werden die Grundsteuerwerte für alle Bewertungsmodelle (inkl. LuF) in der Software berechnet? (analog zur DATEV-Berechnungsliste)?
    Ja, die Berechnungen werden freigeschaltet, sobald alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. (Stichwort Baupreisindex, Bodenrichtwerte)
  • Wird die Berechnung so detailliert angezeigt, dass ein Bescheidabgleich sinnvoll möglich ist?
    Ja.
  • Ist eine (teil-)automatisierte Prüfung der Bescheide möglich? (PDF-Import, OCR Scan und automatischer Abgleich) Falls ja, in welchem Umfang und welche Daten können per OCR ausgelesen werden?"
    Ja, dieses Feature wird zeitgerecht bereitgestellt.
  • Sind die bewertungsrelvanten Daten für jedes Jahr im System hinterlegt (bspw. für jahresbezogene Änderungen im BewG bei nachträglicher Abgabe der Erklärung)?
    Feature momentan nur in Planung, da es für die jetzige Hauptfeststellung zunächst irrelevant ist.
  • Werden die Hebesätze der Gemeinden (ab 2024) in die Lösung hinterlegt, um die Grundsteuerbelastung auszurechnen?"
    Ja, die Hebesätze werden ab Verfügbarkeit eingearbeitet werden.
  • Ist die Berechnung für mehrere Gebäude einer wirtschaftlichen Einheit möglich?
    Ja, eine getrennte Abbildung bei der Berechnung von Wohngebäuden erfolgt in Übereinstimmung mit AE B 253.2 nur für den typisierten Rohertrag zur Ermittlung der gewogenen Restnutzungsdauer.
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